16. Januar // 19.00 – 20.00
Vortragsreihe im Vortragssaal des Museums. Eintritt frei. Keine Anmeldung erforderlich.
Dr. Tessa Friederike Rosebrock, Basel
Provenienzforschung in der Schweiz. Das Kunstmuseum Basel als Beispiel.
Es war die schweizerische Delegation, die bei der Washington Conference on Holocaust-Era Assets 1998 den Erlass eines Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen aus dem Zweiten Weltkrieg verhindert hat.
Als nicht in Kampfhandlungen verwickelter, neutraler Staat bestand das Land auf anderen, flexibleren Vorgaben für die Auseinandersetzung mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem und verlorenem Kulturgut. So wurden die Washington Principles als Soft Law, als moralische Selbstverpflichtung, verabschiedet. In aller Konsequenz folgte für die Schweiz auch kein nationales Regelwerk zum Vorgehen innerhalb der kulturguthaltenden Einrichtungen wie es etwa die deutsche „Handreichung“ darstellt. Wie die Museen im Falle von Restitutionsbegehren oder ermitteltem „Fluchtgut“ in der Sammlung verfahren, liegt bis heute in ihrer eigenen Verantwortung. Der Vortrag soll zeigen, wie im Kunstmuseum Basel erfolgreiche Provenienzforschung gelingt.
Moderation: Prof. Dr. Alexander Markschies, RWTH Aachen
Aufgrund des begrenzten Platzangebots bitten wir um frühzeitiges Erscheinen.