maskenpflicht
Der Zutritt zu den städtischen Museen ist ab sofort ohne 2-G oder 3-G Regelung erlaubt. Besucher*innen sind jedoch dazu verpflichtet, in Innenräumen eine medizinische Maske zu tragen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.
Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
wir freuen uns auf ihren besuch!!!